Beratung bei Patientenverfügung, Unterstützungsmöglichkeiten, Fragen zum Thema Sterben, Tod und Trauer

Unser Beratungsangebot umfasst:

  • Unterstützung bei der Erstellung einer Patientenverfügung

  • Hilfestellung bei Fragen zu den hospizlichen und palliativen Unterstützungsmöglichkeiten im Landkreis Ebersberg

  • Ansprechpartner für Fragen zum Thema Sterben, Tod und Trauer

1) Unterstützung bei der Erstellung einer Patientenverfügung

Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter

Viel zu wenige Bürgerinnen und Bürger denken daran, Vorsorge für weniger gute Zeiten zu treffen – nämlich für den Fall, dass sie infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder auch durch Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wie gewohnt regeln können. In vielen Bereichen ist Vorsorge selbstverständlich. Allerdings sollte sich jeder auch einmal die Frage stellen, wer im Ernstfall für ihn Entscheidungen treffen soll, wenn er selbst vorübergehend oder auf Dauer nicht dazu in der Lage ist.

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich im Voraus für den Fall einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit Ihren Willen bezüglich der Art und Weise einer ärztlichen Behandlung niederlegen.

Solange Sie als Patient einwilligungsfähig sind, entscheiden Sie selbst nach Aufklärung und Beratung durch den Arzt über alle Sie betreffenden, ärztlichen Maßnahmen. Falls Sie aber Ihren Willen nicht mehr äußern können, muß ein Betreuer oder Bevollmächtigter für Sie entscheiden. Sofern von Ihnen keine schriftliche Patientenverfügung vorliegt, müssen Ihre Vertreter und der Arzt ermitteln, wie Sie entscheiden würden, wenn Sie Ihren Willen noch kundtun könnten. Diese Ermittlung Ihres “mutmaßlichen Willens“ kann sehr schwierig sein, wenn Sie in der Vergangenheit niemals schriftlich oder auch mündlich, z. B. gegenüber Angehörigen, Ihre Vorstellungen für eine medizinische Behandlung geäußert haben. Dies ist besonders wichtig bei notwendigen Entscheidungen in der letzten Lebensphase.

Die Patientenverfügung sollte nicht nur allgemeine Formulierungen enthalten, wie z. B. den Wunsch „in Würde zu sterben“, wenn ein erträgliches Leben nicht mehr möglich erscheint. Vielmehr sollte ganz konkret festgelegt werden, unter welchen Bedingungen eine Behandlung nicht begonnen oder fortgesetzt werden darf.

Der Gesetzgeber hat Regelungen getroffen, die z.B. verlangen, dass Patientenverfügungen schriftlich abgefasst werden. Es ist empfehlenswert, sich dazu Information, Rat und Unterstützung zu holen.

Information und Formularmuster zur Patientenverfügung finden Sie zum Beispiel in der Informationsbroschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“ des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.

Diese erscheint im Beck-Verlag und es gibt sie in allen Buchhandlungen oder im Publikationsshop der Bayerischen Staatsregierung als Download unter www.bestellen.bayern.de

Sie finden die Informationen des Bundesjustizministeriums und Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung unter www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente

Ergänzend bietet der Christophorus Hospiz-Verein Ebersberg Informationsveranstaltungen und Unterstützung bei der Erstellung einer Patientenverfügung im persönlichen Gespräch an. Gerne kommen wir dazu auch zu Ihnen nach Hause, ins Pflegeheim oder ins Krankenhaus.

Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

2) Hilfestellung bei Fragen zu den hospizlichen und palliativen Unterstützungsmöglichkeiten im Landkreis Ebersberg

Wo erhalte ich Hilfe am Lebensende? Palliativstation, SAPV-Team, ambulanter Hospizdienst, Pflegeheime, stationäres Hospiz – was kann ich wann in Anspruch nehmen und welche Unterstützung bekomme ich wo? Gerne helfen wir Ihnen dabei, einen Überblick über die Angebote zu bekommen und das in der jeweiligen Lebenssituation zu Ihnen passende auszuwählen.

Wir beraten Sie gerne telefonisch oder auch in einem persönlichen Gespräch bei uns im Büro oder bei Ihnen zu Hause. Sollten wir aufgrund unserer vielfältigen Tätigkeiten nicht sofort erreichbar sein, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Wir rufen Sie dann baldmöglichst zurück. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier. Verschiedene Angebote findet Sie unter der Seite „Partner“.

3) Ansprechpartner für Fragen zum Thema Sterben, Tod und Trauer

Sie sind selbst schwer krank und suchen nach jemandem, mit dem Sie sprechen können? Als An- und Zughöriger wären Sie froh, mit jemanden über die Themen Sterben, Tod und Trauer zu sprechen? In Ihrer Institution sind Sie immer wieder mit diesen Themen konfrontiert.

Neben dem Grundseminar, in dem Sie sich an einem Wochenende diesen Themen nähern können, bieten wir Ihnen auch an, mit einer unserer hauptamtlichen Koordinatorinnen zu sprechen. Unsere Kontaktdaten finden sie hier. Sollten wir aufgrund unserer vielfältigen Tätigkeiten nicht sofort erreichbar sein, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Wir rufen Sie dann baldmöglichst zurück.

Buchempfehlungen und Links zu diesem Themenbereich.